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Nutzungsbedingungen

 

 

Nutzung des Gesamtnetzes der Lanfer-Tankstellen sowie möglicher Akzeptanz-/Partner-Tankstellen:

Lanfer räumt hiermit dem Kunden nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen das Recht ein, alle vorangehend benannten Kraftstoffsorten, Produkte und Dienstleistungen, sofern diese an den Tankstellen angeboten werden, an den eigenen Lanfer-Tankstellen sowie im innerdeutschen Tank Netz von tankpool24, die über gegenseitige bzw. einseitige Tanknetzakzeptanz angeschlossen sind, zu tanken. Alleiniger Vertragspartner des Kunden ist Lanfer, auch wenn der Kunde Tankstellen von Kooperationspartnern von Lanfer im Tankstellennetz nutzt.

Tankkarte/Transponder:

Lanfer überlässt dem Kunden zum bargeldlosen Bezug der freigegebenen Produkte leihweise Transponder/Tankkarten. Der Kunde kann die Tankkarten/Transponder zur bargeldlosen Tankung in Verbindung mit der persönlichen Geheimzahl („PIN‘‘) an den Tankstellen im Gesamtnetz einsetzen. Dem Kunden ist bekannt, dass das Tankvolumen der Tankkarte(n)/Transponder in der Höhe unbeschränkt ist. Lanfer ist berechtigt, dem Kunden für jede/n neu ausgegebene/n Tankkarte/Transponder EUR 5,00 zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden MwSt. zu berechnen. Außerdem berechnet Lanfer eine einmalige Bearbeitungsgebühr von EUR 9,90 zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden MwSt.

Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Kunden:
  • Sorgfältige Aufbewahrung:

Die Tankkarte/der Transponder ist vom Kunden mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie abhanden kommt und/oder missbräuchlich verwendet wird. Sie darf insbesondere nicht unbeaufsichtigt (z. B. im Kraftfahrzeug) aufbewahrt werden. Die Tankkarte/der Transponder verbleibt im Eigentum von Lanfer.

  • Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN):

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Auch Lanfer ist die Geheimzahl nicht mitzuteilen. Die Geheimzahl darf insbesondere nicht auf der Tankkarte/dem Transponder vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Dem Kunden ist bewusst, dass jede Person, die die Geheimzahl kennt und in den Besitz der Tankkarte/des Transponders kommt, die Möglichkeit hat, zu Lasten des Kunden zu tanken.

  • Unterrichtungs-, Anzeige- und Rückgabepflichten:

Im Falle von Verlust oder Diebstahl einer oder mehreren Tankkarten/Transpondern, Bekanntwerden einer oder mehrerer PINs oder missbräuchlicher Benutzung einer oder mehrerer Tankkarten/ Transpondern ist Lanfer unverzüglich zu benachrichtigen. Die Anzeige kann der Kunde unter einer der folgenden Telefonnummern Lanfer mitteilen:

Innendienst Pooltankstelle:  +49 / (0) 5931 / 9362 – 93

Lanfer sperrt sodann alle betroffenen Tankkarten/Transponder. Nicht mehr benötigte Tankkarten/ Transponder (z.B. bei Ausscheiden eines Mitarbeiters, Ablauf der Geltungsdauer, Ende der Vertragsbeziehung) sind zum Schutz vor Missbrauch unverzüglich an Lanfer zurückzugeben.

  • Haftung bei Verlust oder missbräuchlicher Verwendung:

Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde Lanfer über den Diebstahl oder den Verlust der Tankkarten/Transpondern unter Angabe der Tankkartennummer/Transpondernummer informiert hat, haftet der Kunde für alle durch den Missbrauch der Tankkarten/Transponder entstandenen Schäden, soweit er nicht alle ihm obliegenden Pflichten nach dieser Tankvereinbarung in zumutbarer Art und Weise erfüllt hat. Der Nachweis für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Pflichten obliegt dem Kunden.

Die Pflichten erfüllt der Kunde insbesondere nicht:

  • wenn er die PIN notiert, speichert oder sonst wie verwahrt,
  • wenn er die Tankkarte/den Transponder unbeaufsichtigt lässt, beispielsweise im Fahrzeug,
  • wenn er die Tankkarte/den Transponder und/oder die PIN an Dritte weitergibt,
  • einen Tankkarten-/Transponderverlust nicht unverzüglich an Lanfer unter Angabe der Tankkartennummer/Transpondernummer mitteilt.
  • beim Ausscheiden eines Mitarbeiters nicht unverzüglich alle Tankkarten/Transponder, deren PIN diesem Mitarbeiter bekannt sind, an Lanfer unter Angabe der Tankkartennummer/ Transpondernummer mitteilt.

Abrechnung, Rechnungsprüfung und Zahlungsverzug sowie Rücklastschriften:

  • Abrechnung:

Die Abrechnung über die vom Kunden bezogenen Mengen an Kraftstoff, Produkten und Dienstleistungen erfolgt zur Monatsmitte und zum Monatsultimo zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden MwSt. Die Rechnungen sind, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, mit Ausstellung der Rechnung sofort per Sepa-Lastschriftmandat fällig.

Hierzu wird der Kunde Lanfer auf einem gesonderten Formular eine Vollmacht zur Abbuchung der Rechnungsbeträge im Lastschriftverfahren erteilen.

Die Rechnung wird als Rechnungsdatei (PDF) zur Verfügung gestellt und an die vom Kunden angegebene

E-Mail-Adresse geschickt. Lanfer behält sich das Recht vor, Rechnungen papierlos zu erstellen. Der postalische Rechnungsversand ist kostenpflichtig. Pro Rechnung fällt hierfür eine Pauschale in Höhe von EUR 3,50 zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden MwSt.

  • Rechnungsprüfung:

Der Kunde hat die Rechnung unverzüglich, spätestens 10 Werktage nach Rechnungsdatum zu prüfen und binnen dieser Frist Beanstandungen schriftlich zu reklamieren. Nach Ablauf dieser Zeit gilt der Rechnungssaldo als gebilligt, sofern nicht eine Reklamation dem Kunden unverschuldet unmöglich war.

  • Zahlungsverzug sowie Rücklastschriften:

Bankgebühren sowie externer und interner Handlingsaufwand aufgrund von Rücklastschriften, die der Kunde verschuldet hat, insbesondere in Folge fehlender Deckung, unbegründeten Widerspruchs, mangelnder Kreditwürdigkeit und Ähnlichem, werden dem Kunden mit der nächsten Abrechnung weiterberechnet.

Der interne Handlingsaufwand von Lanfer wird in Höhe von EUR 30,00 zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden MwSt abgerechnet.

Im Falle des Zahlungsverzuges ist Lanfer berechtigt, die Tankberechtigung aller ausgegebenen Tankkarten/Transponder unverzüglich zu sperren und alle bis zu diesem Zeitpunkt gelieferten Mengen unverzüglich in Rechnung zu stellen. Grundlage dieser Abrechnung sind die bis zum Zeitpunkt der Tankkarten-/Transpondersperre Lanfer vorliegenden Notierungen. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber den Forderungen von Lanfer ist nur zulässig, wenn und soweit die Forderungen des Kunden gegenüber Lanfer von Lanfer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

Eigentumsvorbehalt:

Lanfer behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren (Vorbehaltswaren) bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Lanfer zustehenden Forderungen aus diesem Vertrag und aus der Geschäftsverbindung zu dem Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund vor, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses entstehen, bereits entstanden waren oder erst künftig aus der Geschäftsverbindung entstehen.

Eine etwaige Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Waren nimmt der Kunde für Lanfer vor. Bei einer Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung mit anderen Lanfer nicht gehörenden Waren durch den Kunden erwirbt Lanfer an der neuen Sache Miteigentum in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Die aus der Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingung.

Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht in Verzug oder verletzt er eine der sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenen Pflichten, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. Lanfer ist dann berechtigt, jederzeit – auch ohne Rücktritt vom Vertrag oder nach Fristsetzung – die Herausgabe der Vorbehaltsware bzw. die Rücklieferung zu verlangen, ohne dass dem Kunden ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht wegen bereits geleisteter Zahlungen zusteht.

Auf Verlangen des Kunden ist Lanfer verpflichtet, dass Lanfer zustehende Eigentum an der Vorbehaltsware an diesen insoweit zu übertragen, als deren Wert den Wert der Lanfer gegen den Kunden insgesamt zustehenden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

Laufzeit:

Diese Tankvereinbarung ist unbefristet und kann von beiden Vertragsparteien jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Nach Kündigung dieser Tankvereinbarung sind die ausgegebenen Tankkarten/Transponder unverzüglich an Lanfer zurückzugeben. 

Bedienung und Betrieb:

Der Kunde verpflichtet sich, die beigefügte Bedienungsanleitung und Betriebsordnung zu beachten. Diese Anlage ist Bestandteil dieser Tankvereinbarung. Mit der Unterzeichnung dieser Tankvereinbarung bestätigt der Kunde den Erhalt. Der Kunde haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Beauftragten verursacht werden. Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei den Tankstellen überwiegend um Selbstbedienungsstationen handelt, an denen kein Personal anwesend ist. Der Kunde ist verpflichtet, an den Stationen besondere Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen. Für die ordnungsgemäße Bedienung ist der Kunde oder seine Beauftragten selbst verantwortlich 

Für Schäden an oder von anderen, sich auf den Tankstellen berechtigt oder unberechtigt aufhaltenden Personen, übernimmt Lanfer keine Haftung. Der Kunde oder seine Beauftragten sind verpflichtet, Schäden oder Verschmutzungen, an denen er beteiligt ist, umgehend Lanfer mitzuteilen. Da die Tankstellen überwiegend nicht bemannt sind, ist dieses für den ordnungsgemäßen Betrieb unbedingt erforderlich. Die vorgenannten Regelungen gelten für sämtliche Tankstellen, die heute und zukünftig für die Nutzung der Tankkarten/Transponder durch Lanfer angeboten werden.

Datenschutz:

Der Kunde verpflichtet sich, die Datenschutzerklärung zu beachten. Diese ist Bestandteil dieser Tankvereinbarung. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie auf

https://www.lanfer-energie.de/datenschutz.

Absicherung:

Lanfer behält sich vor, die Lieferungen an den Kunden über eine Warenkreditversicherung abzusichern. Wenn die Lieferungen an den Kunden nicht in vollem Umfang durch diese Warenkreditversicherung abgesichert werden oder eine bestehende Absicherung über die Warenkreditversicherung im Nachhinein aufgehoben oder in ihrer Höhe verringert wird und der Kunde diese Lieferungen nicht über die Gestellung eigener von Lanfer als gleichwertig anerkannter Sicherheiten (z.B. Vorkasse, Bankbürgschaft auf erstes Anfordern, Kaution) gegenüber Lanfer absichert, ist Lanfer berechtigt, die Tankberechtigung aller ausgegebenen Transponder/Tankkarten unverzüglich zu sperren.

Die Kosten für die Warenkreditversicherung trägt Lanfer. Lediglich den für Lanfer anfallenden Aufwand, der für die Bestellung einer entsprechenden Sicherheit unmöglich ist, berechnet Lanfer an den Kunden eine anteilige jährliche Prüfpauschale in Höhe von EUR 49,50 zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden MwSt. Diese Pauschale wird von Lanfer dem Kunden zum 31.12. eines jeden Jahres in Rechnung gestellt und vom Kunden gem. Punkt 6. dieser Tankvereinbarung beglichen.

Lanfer hat das Recht, die erforderlichen Kundendaten zum Zwecke einer Warenkreditversicherung an den Versicherer weiterzuleiten. Der Kunde ist damit einverstanden.

Lanfer weist darauf hin, dass Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung von fälligen und unbestrittenen Forderungen an die bekannten Wirtschaftsauskunfteien sowie an den Warenkreditversicherer von Lanfer übermittelt werden, soweit die genannte Forderung nicht ausgeglichen wird und die Weitergabe der Daten zur Wahrung der berechtigen Interessen von Lanfer oder der eines Dritten erforderlich ist. Lanfer behält sich außerdem vor, den gerichtlichen Mahnweg einzuleiten bzw. die Forderung zum Einzug an ein Inkassounternehmen zu übergeben.

Haftungsbegrenzung:

Lanfer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Lanfer beruhen. Im Falle der groben Fahrlässigkeit ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Lanfer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Lanfer schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung des Produkthaftungsgesetzes.

Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung von Lanfer ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Verzögerungs- oder Folgeschäden im Fall, dass Kraftstoff an einzelnen Tankstellen im Gesamtnetz nicht verfügbar ist und/oder diese nicht betriebsbereit sind.

Verschiedenes:

    • Gültigkeit:

Diese Tankvereinbarung ersetzt alle ggf. zuvor zwischen Kunden und Lanfer im Rahmen einer Tankvereinbarung und/oder in separat geschlossenen Festpreisvereinbarungen getroffenen Vereinbarungen und Preisabsprachen. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Die diesem Vertrag als Anlage beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Lanfer gelten als übergeben und anerkannt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Lanfer sind im Übrigen jederzeit unter www.lanfer-energie.de/kontakt/agb einsehbar.

  • Erfüllungsort/Gerichtsstand:

Erfüllungsort für alle Zahlungen ist der Sitz des Unternehmens Lanfer. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung wird der Sitz des Unternehmens Lanfer vereinbart. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. Es bleibt den Parteien zudem vorbehalten, den jeweiligen anderen Vertragspartner an dem für ihn allgemein zuständigen Gerichtsstand zu verklagen.

  • Schriftform:

Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übersendung per Telefax oder E-Mail.

  • Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so werden die übrigen Vertragsbestimmungen hiervon nicht berührt. An Stelle der entfallenen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung wirtschaftlich gewollt haben. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken in dieser Tankvereinbarung.