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Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der
Lanfer Energie GmbH & Co.KG (Stand 31.12.2022)

 

  1. Geltungsbereich
    • Diesen und allen künftigen Angeboten und Vereinbarungen liegen ausschließlich diese Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde. Soweit es sich bei dem Vertragspartner nicht um einen Verbraucher (§ 13 BGB) handelt, gelten sie für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien auch ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf, soweit nicht im Einzelfalls ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Von der Schriftform unberührt bleiben Individualabreden i.S.d. § 305b BGB.
    • Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsschluss widersprechen; es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

  1. Angebot und Vertragsschluss
    • Sämtliche Angebote sind freibleibend.
    • Vertragliche Absprachen jeder Art sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind, oder der Gegenstand der Absprache zur Ausführung gelangt ist.
    • Vereinbarte Handelsklauseln gelten in der jeweiligen neuesten Fassung der INCOTERMS.
    • Analysedaten, Muster, Proben und anderen Angaben über die Beschaffenheit der Ware sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich als Beschaffenheit der Ware vereinbart oder garantiert. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig. Bei genormten Produkten gelten die innerhalb der Norm zugelassenen Toleranzen

 

  1. Preise, Zahlung und Steuern
    • Es gelten die vereinbarten Preise für die Waren, die festgesetzten Kosten für die Liefer- & Mautpauschale sowie die vereinbarten Zahlungsziele.
    • Erhöhen sich zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem Tag der Warenauslieferung die Einstandskosten durch Preiserhöhung der Vorlieferanten oder sollte die verkaufte Ware bis zur Lieferung mit öffentlichen Abgaben (insbesondere Zoll, Umsatz- oder Energiesteuern usw.) oder Preisen (insbes. CO2 Preis) belastet werden oder sollen solche neu eingeführt werden, erhöht sich der Preis im Umfang der eingetretenen Änderung, wenn die preislichen Auswirkungen nicht anderweitig ausgeglichen werden können. Ist der Käufer Verbraucher, gilt die vorstehende Regelung nur dann, wenn die Lieferfrist nach Abschluss des Vertrages mehr als vier Monate beträgt.
    • Bei vom Käufer zu vertretenden Minderabnahmen behalten wir uns das Recht vor, die erhöhten Frachtkosten entsprechend weiter zu belasten.
    • Am Fälligkeitstag muss uns valutarisch der fällige Betrag – ohne jeden Abzug – zur Verfügung stehen. Vereinbarte Zahlungsziele gelten ab Warenauslieferung; unabhängig vom Eingang der Ware oder Rechnung beim Käufer. Ist kein Zahlungsziel vereinbart, sind Zahlungen so zu leisten, dass uns der Gegenwert fünf Werktage nach Warenauslieferung (Abgangstag der Ware) valutarisch – ohne jeden Abzug – zur Verfügung steht.
    • Zahlungen an unsere Angestellten oder Vertreter haben nur dann schuldbefreiende Wirkung, wenn die betreffende Person eine Inkassovollmacht vorgelegt hat.
    • Die Gutschrift von Scheckbeträgen erfolgt erst, wenn uns der Gegenwert einschließlich Nebenkosten vorbehaltlos zur Verfügung steht.
    • Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, neben dem gesetzlichen Verzugszins zuzüglich etwaiger Provisionen und Kosten auch den weiteren Verzugsschaden (z.B. Kursverluste, ermittelt anhand der Tageskurse der Frankfurter Devisenbörse) geltend zu machen. Die Verpflichtung zum Ersatz der vorstehenden Schäden und Zinsen entfällt auch nicht durch eine nachträgliche Ratenzahlungsvereinbarung. Kommt der Käufer bei nachträglicher Ratenzahlungsvereinbarung mit einer Ratenzahlung für mehr als fünf Werktage gem. § 286 BGB in Verzug (maßgebend ist die Wertstellung auf unserem Konto), so wird der gesamte dann offene Restbetrag sofort fällig. Ratenzahlungen werden auch bei entgegenstehender Bestimmung des Käufers stets mit der jüngsten Forderung verrechnet.
    • Der Käufer ist für die Verwendung der Ware zum vorgesehenen und steuer- und zollrechtlich zulässigen Zweck sowie dafür verantwortlich, dass bei unversteuerten Lieferungen der steuerliche Empfänger über die erforderliche zollamtliche Erlaubnis verfügt. Er haftet für Steuer- und Zollabgaben, die wir aufgrund bestimmungswidriger Verwendung der Ware oder fehlender zollamtlicher Erlaubnisse zahlen müssen.

 

  1. Lieferung, Lieferfristen und -termine
    • Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden.
    • Angegebene Lieferfristen und -termine sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Durch Änderungen eines Vertrags verlängern sich die in Aussicht genommenen Fristen entsprechend.
    • Von uns angegebene Lieferfristen beginnen, soweit nichts anderes vereinbart wurde, mit dem Datum unserer schriftlichen Annahmeerklärung oder Bestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben, vor Schaffung aller sonstigen erforderlichen Voraussetzungen und Eingang fälliger Zahlungen.
    • Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnlichen Umstände wie z.B. Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Aussperrungen, Lieferfristüberschreitungen von Vorlieferanten, Rohstoff- oder Energiemangel, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung und Verkehrsstörungen, sowie staatliche Maßnahmen und, Untergang, Verlust und Beschädigung von uns bestellter Ware, gleichviel, ob sie bei uns oder unseren Zulieferern eingetreten sind, befreien uns – sofern wir diese Umstände nicht zu vertreten haben – für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Wir sind berechtigt, innerhalb angemessener Frist die ausgefallenen Mengen nachzuliefern, soweit die Teillieferung für den Käufer verwendbar und daher von Interesse ist.
    • Sollten wir unverschuldet aus den in Ziff. 4.4 genannten Gründen auch zur Teillieferung nicht in der Lage sein, können wir vom Vertrag zurücktreten. Wir werden den Käufer hierüber unverzüglich informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
    • Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar, insbesondere die Teillieferung verwendbar und die Restlieferung sichergestellt ist.
    • Die für die Preisberechnung maßgebende Maß- oder Gewichtsfeststellung erfolgt an unseren Lieferstellen. Verlangt der Käufer bahnamtliche Verwiegung auf der Abgangsstation, so erfolgt dies auf seine Kosten.
    • Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch uns.

 

  1. Annahme und Annahmeverzug
    • Der Kunde hat die Lieferung unverzüglich nach Aufforderung durch uns an- oder abzunehmen.
    • Nimmt der Kunde die Lieferung nicht innerhalb der von uns gemäß Ziffer 5.1 gesetzten Frist an, sind wir berechtigt, nach Setzung einer angemessenen weiteren Frist vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, und zwar nach unserer Wahl entweder Ersatz des entstandenen Schadens oder – ohne Nachweis eines Schadens – 10 v.H. des vereinbarten Bruttopreises. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
    • Der Kunde garantiert, dass von ihm betriebene oder benutzte Ab-füll-, Transport- und Lagereinrichtungen in einwandfreiem technischen Zustand sind und in Übereinstimmung mit allen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Sicherheitsvorschriften betrieben werden. Soweit es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, garantiert der Kunde, dass das von ihm oder auf seine Veranlassung eingesetzte Personal umfassend mit den betrieblichen und gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Gefahrgut vertraut ist.

 

  1. Gefahrübergang
    • Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Das gilt auch für Teillieferungen/-leistungen und auch dann, wenn wir noch andere Leistungen (z.B. den Transport) übernommen haben. Dies gilt für Kunden, die Verbraucher gem. § 13 BGB sind nur, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und der Unternehmer dem Käufer diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat.
    • Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über, sofern dieser nicht Verbraucher gem. § 13 BGB ist. Der Kunde ist in diesem Fall zur Zahlung der durch die Lagerung der Liefergegenstände entstehenden Kosten verpflichtet. Ziff. 5.2 bleibt unberührt.
    • Der Übergabe im Sinne von Ziff. 6.2 steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug kommt.
    • Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, den ihm entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen
    • Dem Annahmeverzug steht es gleich, wenn aufgrund der Bereitstellung einer technisch nicht zulässigen, mangelfreien Abfüll-, Tank- und Lagereinrichtung (5.3) die Lieferung / Leistung nicht erfolgen kann oder darf.

 

  1. Aufrechnung / Zurückbehaltung
    • Dem Käufer steht ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Ist der Käufer Verbraucher kann dieser ein Zurückbehaltungsrecht für Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis wie die aufrechenbare Forderung ohne die zusätzlichen Voraussetzungen des Satzes 1 geltend machen.
    • Rechte des Käufers im Fall mangelhafter Lieferung sowie die Einrede des nichterfüllten Vertrags bleiben von den vorstehenden Regelungen in Ziffer 7 unberührt.

 

  1. Eigentumsvorbehalt
    • Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises, einschließlich der Umsatzsteuer, auf den Käufer über.

Ist der Käufer Unternehmen, gelten die nachfolgenden Regelungen ergänzend:

  • Besteht mit dem Käufer eine laufende Geschäftsverbindung, bleibt das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren („Vorbehaltsware“) bis zur Bezahlung seiner gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung vorbehalten. Dies gilt nicht für Waren, die der Käufer bereits vor der Lieferung per Vorkasse bezahlt hat.
  • Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Ware berechtigt, sofern dies im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb erfolgt. Erfolgt dies vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (einschl. Umsatzsteuer) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Ware treten oder sonst hinsichtlich der Ware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung.
  • Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, uns seine Forderungen gegen Dritte aus Weiterveräußerung einzeln nachzuweisen und den Erwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben, mit der Aufforderung, an uns zu zahlen. Wir sind jederzeit berechtigt, die Erwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und selbst die Einziehung der Forderungen vorzunehmen
  • Daneben ist der Kunde zur Einziehung der Forderung aus den Weiterverkäufen berechtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Soweit der Käufer die Forderung selbst einzieht, hat er die eingezogenen Beträge sofort an uns abzuführen. Etwaige eingezogene Beträge hat der Kunde von seinem übrigen Vermögen streng getrennt zu halten. Zu einer anderweitigen Abtretung ist der Käufer nicht befugt. Von Pfändungen und anderweitigem Zugriff Dritter, durch welche unsere Sachen oder Rechte betroffen werden, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
  • Wird die Vorbehaltsware mit einer Sache des Käufers verbunden oder vermischt, die als Hauptsache anzusehen ist (§ 947 Abs. 2 BGB), überträgt der Käufer uns anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache und wird das entstandene Miteigentum an der Sache für uns treuhänderisch verwahren. Dasselbe gilt im Fall der Verarbeitung oder Umbildung. Die durch Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung entstandene Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
  • Sofern der Kunde kein Verbraucher gem. § 13 BGB ist, hat er alle dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren umfassend gegen Verlust und Beschädigung zu versichern.

 

  1. Sicherheiten, Leistungsverweigerung sowie nachträgliche Stornierung
    • Bei tatsächlichen Anhaltspunkten für eine nach Vertragsschluss auf Seiten des Käufers eintretende Vermögensverschlechterung (beispielsweise Zahlungsverzug aus vorhergegangenen Lieferungen, nicht termingerechte Einlösung von Schecks, Wechseln oder Lastschriften) und bei Zahlungsverzug oder sonstigen schweren Pflichtverletzungen des Käufers, können wir Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele oder eine gewährte Stundung widerrufen. Dies gilt auch für unsere fälligen Forderungen aus etwaigen anderen Geschäften einer laufenden Geschäftsverbindung. Kommt der Käufer dem Verlangen nicht nach, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche zukünftige Lieferungen verweigern.
    • Soweit Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, werden wir nicht benötigte Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freigeben.

 

Gegenüber Unternehmen gilt zusätzlich:

  • Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen.
  • Sofern wir ausnahmsweise einen Käuferwunsch nach kulanzweiser Vertragsstornierung (hiervon erfasst sind ausdrücklich nicht gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- oder Rücktrittsrechte) nachkommen, haben wir einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Dieser beläuft sich – wenn der Käufer keinen oder einen geringeren Schaden nicht nachweist – auf 15 % des stornierten Warenwerts, mindestens netto 95,00 Euro.

 

  1. Leihgebinde und Umschließungen
    • Leihgebinde bleiben Eigentum des Verkäufers; sie dürfen – ohne anderslautende ausdrückliche Genehmigung – nur zum Transport und zur Lagerung der von uns gelieferten Waren verwendet werden.
    • Der Kunde hat ihm überlassene Umschließungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden, fachgerecht zu entleeren und in sauberem Zustand an die Rücklaufadresse fracht-und spesenfrei zurückzusenden; anderenfalls hat er die Überliege- oder Standgelder und Umschließungsmieten zu zahlen. Wir sind berechtigt, Umschließungen auf Kosten des Kunden instand setzen zu lassen. Darüberhinausgehende Ansprüche bleiben unberührt.
    • Der Kunde ist verpflichtet, von ihm bereitgestellte Umschließungen auf ihre Eignung und Sauberkeit zu prüfen und für deren Eignung/Sauberkeit verantwortlich.
    • Der Kunde haftet für jede schuldhafte Beschädigung/ Verlust der ihm oder einem von ihm benannten Dritten überlassenen Leihgebinde und Umschließungen vom Tage ihres Versandes bis zur Rückgabe bei der von uns genannten Rücklaufadresse.

 

  1. Gewährleistung, Mängelrügen und Haftung
    • Für den konkreten und ordnungsgemäßen Einsatz, die Verwendung und die Lagerung der gelieferten Ware ist der Kunde verantwortlich.
    • Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung einer Pflicht handelt, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf („vertragswesentliche Pflichten“). Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ist die Haftung auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung (i) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, (ii) nach dem Produkthaftungsgesetz, (iii) wegen der Übernahme einer Garantie und/oder wegen (iv) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    • 11.2 ist auch bei Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen anwendbar.

 

Gegenüber Unternehmern als Kunde gilt zusätzlich:

  • Liefergegenstand mit offensichtlichen Mängeln oder anderen Mängeln, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, gelten als vom Kunden genehmigt, wenn uns nicht unverzüglich nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Alle anderen Mängel hat der Käufer binnen sieben Werktagen ab dem Zeitpunkt zu rügen, in dem sich der Mangel zeigte.
  • Sie sind zur Mitwirkung an einer Probenentnahme verpflichtet. Bei Lieferung mangelhafter Ware besteht lediglich Anspruch auf Ersatzlieferung. Ist diese gleichfalls mangelhaft, kann der Käufer nach seiner Wahl eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Kauf zurücktreten. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstands an den Kunden.

 

  1. Datenschutz
    • Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung anfallende personenbezogene Daten werden von uns im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
    • Der Käufer willigt darin ein, dass wir zur Prüfung seiner Bonität seine personenbezogenen Daten über die Beantragung, Durchführung und Beendigung unserer Geschäftsbeziehung gemäß den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 DS-GVO) an Auskunfteien übermitteln und dass wir von diesen Auskünfte über den Käufer erhalten.
    • Wir arbeiten mit folgenden Auskunfteien zusammen:

Creditreform Oldenburg Bolte KG, Neue Donnerschweer Str. 36, D-26123 Oldenburg

Und den im Verband der Vereine Creditreform e.V., Hellersbergstraße 12, D-41460 Neuss, in Deutschland zusammengeschlossenen Vereinen

Sowie der Compagnie Française d’Assurance pour le Commerce Extérieur SA (Coface); Niederlassung in deutschland, Isaac-Fulda-Allee 1, D-55124 Mainz.

  • Die Auskunfteien speichern Daten, um den ihnen angeschlossenen Unternehmen Bonitätsinformationen über Kunden zur Verfügung zu stellen, wenn das Unternehmen ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen kann. Dabei können Auskunfteien auch Wahrscheinlichkeitswerte bezüglich zukünftiger Ausfallrisiken des Käufers errechnen (Scoring) und uns diese mitteilen. Über den Inhalt und Umfang der bei den Auskunfteien gespeicherten Daten erteilen die Auskunfteien Auskunft.
  • Den Auskunfteien werden auch Daten auf Grund nicht vertragsgemäßen Verhaltens gemeldet. Diese Meldungen dürfen nach der DS-GVO nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
  • Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seine Einwilligung zur vorliegenden Datenerhebung bzw. Speicherung rein freiwillig ist. Ihnen steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.
  • Die Datenschutzerklärung finden Sie auch auf unserer Homepage unter https://www.lanfer-energie.de/kontakt/datenschutz.

 

  1. Gerichtsstand / Erfüllungsort / Anwendbares Recht
    • Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten – auch aus Urkunden und Schecks – Meppen (Verwaltungssitz des Verkäufers). Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind jedoch – nach unserer Wahl – berechtigt, Ansprüche gegen den Käufer auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand geltend zu machen.
    • Erfüllungsort für die Lieferungen der Verkäuferin ist der Versandort, für die Zahlungsverpflichtungen des Käufers der Sitz der Verkäuferin.
    • Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung, jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

  1. Salvatorische Klausel
    • Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Käufer einschließlich der allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
    • Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

 

Hinweise für Verbraucher

Widerrufsbelehrung

Verbraucher haben bei Abschluss eines Vertrages außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Verwender nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Für Heizöllieferungen weisen wir darauf hin, dass das Widerrufsrecht nicht mehr besteht, sobald das Heizöl (z.B. durch Einfüllen in einen Tank) mit anderen Gütern vermischt wurde.

 

Widerrufsrecht für Verbraucher

Über Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB bei Abschluss des Vertrages im Fernabsatz informieren wir Sie gerne unter http://www.lanfer-energie.de/kontakt/agb. Dort finden Sie auch das entsprechende Widerrufsformular.

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Lanfer Energie GmbH & Co.KG, Schützenhof 67-69, 49716 Meppen, Telefon: +49 (0) 59 31 93 62 0, E-Mail: info@lanfer-energie.de ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen bei ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keine Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

— An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Faxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

— Bestellt am (*)/erhalten am (*)

— Name des/der Verbraucher(s)

— Anschrift des/der Verbraucher(s)

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

— Datum

(*) Unzutreffendes streichen

 

Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter www.ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet.