Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Lanfer Energie GmbH & Co. KG
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (Stand 01. Juni 2019)


1.    Allgemeines, Angebot und Vertragsschluss

Sämtliche Angebote sind freibleibend.
Vertragliche Absprachen jeder Art sind nur rechtsverbindlich, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt worden sind oder der Gegenstand der Absprache zur Ausführung gelangt ist.
Den Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen; sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluss widersprechen. Diesen und allen künftigen Angeboten und Vereinbarungen liegen ausschließlich diese Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde. Vereinbarte Handelsklauseln gelten in der jeweils neuesten Fassung der INCOTERMS. Die Unwirksamkeit einer oder eines Teils einer Klausel berührt den andern Teil der Klausel(n) nicht.

2.    Preise, Zahlung und Steuern

Es gelten die vereinbarten Preise für die Waren, die festgesetzten Kosten für die Liefer- & Mautpauschale sowie die vereinbarten Zahlungsziele. Sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde, behalten wir uns das Recht vor, wenn nach Abschluss des Vertrages Änderungen von Abgaben oder Steuern (z. B. Umsatz- oder Energiesteuer) eintreten, unsere Preise für zukünftige Lieferungen im Umfang der eingetretenen Änderung anzupassen, wenn die preislichen Auswirkungen nicht anderweitig ausgeglichen werden können. Ist der Käufer Verbraucher, gilt die vorstehende Regelung nur dann, wenn die Lieferfrist nach Abschluss des Vertrages mehr als vier Monate beträgt.

Bei vom Käufer zu vertretenden Minderabnahmen behalten wir uns das Recht vor, die erhöhten Frachtkosten entsprechend weiter zu belasten.

Am Fälligkeitstag muss uns valutarisch der fällige Betrag — ohne jeden Abzug — zur Verfügung stehen. Vereinbarte Zahlungsziele gelten ab Warenauslieferung; unabhängig vom Eingang der Ware oder Rechnung beim Käufer.

Ist kein Zahlungsziel vereinbart, sind Zahlungen so zu leisten, dass uns der Gegenwert fünf Tage nach Warenauslieferung (Abgangstag der Ware) valutarisch — ohne jeden Abzug — zur Verfügung steht. Zahlungen an unsere Angestellten oder Vertreter haben nur dann befreiende Wirkung, wenn die betreffende Person eine Inkassovollmacht vorgelegt hat.
Die Gutschrift von Scheckbeträgen erfolgt erst, wenn uns der Gegenwert einschließlich Nebenkosten vorbehaltlos zur Verfügung steht.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt neben dem gesetzlichen Verzugszins zuzüglich etwaiger Provisionen und Kosten auch den weiteren Verzugsschaden (z. B. Kursverluste, ermittelt anhand der Tageskurse der Frankfurter Devisenbörse) geltend zu machen. Die Verpflichtung zum Ersatz der vorstehenden Schäden und Zinsen entfällt auch nicht durch eine nachträgliche Ratenzahlungsvereinbarung. Kommt der Käufer bei nachträglicher Ratenzahlungsvereinbarung mit einer Ratenzahlung für mehr als fünf Werktage in Verzug (maßgebend ist die Wertstellung auf unserem Konto), so wird der gesamte dann offene Restbetrag sofort fällig. Ratenzahlungen werden auch bei entgegenstehender Bestimmung des Käufers ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen verrechnet.

Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers begründen (Zahlungsverzug aus vorhergegangenen Lieferungen, nicht termingerechte Einlösung von Schecks, Wechseln oder Lastschriften), sind wir berechtigt, die uns obliegende Leistung zu verweigern, bis der Käufer die Gegenleistung bewirkt und unsere fälligen Forderungen erfüllt oder hierfür Sicherheit geleistet hat. Dies gilt auch für unsere fälligen Forderungen aus etwaigen anderen Geschäften einer laufenden Geschäftsverbindung.

Der Käufer ist für die Verwendung der Ware zum vorgesehenen und steuer- und zollrechtlich zulässigen Zweck sowie dafür verantwortlich, dass bei unversteuerten Lieferungen der steuerliche Empfänger über die erforderliche zollamtliche Erlaubnis verfügt. Er haftet für Steuer- und Zollabgaben, die wir aufgrund bestimmungswidriger Verwendung der Ware oder fehlender zollamtlicher Erlaubnisse zahlen müssen.

3.    Lieferung und Versand

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar, insbesondere die Teillieferung verwendbar und die Restbelieferung sichergestellt ist. Die für die Preisberechnung maßgebende Maß- oder Gewichtsfeststellung erfolgt an unseren Lieferstellen. Verlangt der Käufer bahnamtliche Verwiegung auf der Abgangsstation, so erfolgt dies auf seine Kosten.

Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch uns.

4. Lieferstörungen und Teillieferungen
Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Lieferfristüberschreitungen von Vorlieferanten, Rohstoff- oder Energiemangel, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung und Verkehrsstörungen sowie staatliche Maßnahmen befreien, sofern wir diese Umstände nicht zu vertreten haben, für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Wir sind berechtigt, innerhalb angemessener Frist die ausgefallenen Mengen nachzuliefern, soweit die Teillieferung für den Käufer verwendbar und daher von Interesse ist. Sollten wir unverschuldet aus den in Satz 1 genannten Gründen auch zu Teillieferungen nicht in der Lage sein, können wir vom Vertrag zurücktreten. Wir werden den Käufer hierüber unverzüglich informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

5.    Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Ist der Käufer Verbraucher kann dieser ein Zurückbehaltungsrecht für Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis wie die aufrechenbare Forderung ohne die zusätzlichen Voraussetzungen des Satzes 1 geltend machen. Rechte des Käufers im Fall mangelhafter Lieferung sowie die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleiben von den vorstehenden Regelungen in Ziffer 5 unberührt.

6.    Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst mit völliger Bezahlung des Kaufpreises, einschließlich der Umsatzsteuer, auf den Käufer über. Ist der Käufer Unternehmer gelten die nachfolgenden Regelungen ergänzend: Besteht mit dem Käufer eine laufende Geschäftsverbindung, bleibt das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren („Vorbehaltsware") bis zur Bezahlung seiner gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung vorbehalten. Im Fall der Weiterveräußerung der Ware vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (einschl. Umsatzsteuer) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Ware treten oder sonst hinsichtlich der Ware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, uns seine Forderungen gegen Dritte aus Weiterveräußerung einzeln nachzuweisen und den Erwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben, mit der Aufforderung, an uns zu zahlen. Wir sind jederzeit berechtigt, die Erwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und selbst die Einziehung der Forderungen vorzunehmen.

Soweit der Käufer die Forderung selbst einzieht, hat er die eingezogenen Beträge sofort an uns abzuführen. Zu einer anderweitigen Abtretung ist der Käufer nicht befugt. Von Pfändungen und anderweitigem Zugriff Dritter, durch welche unsere Sachen oder Rechte betroffen werden, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

Wird die Vorbehaltsware mit einer Sache des Käufers verbunden oder vermischt, die als Hauptsache anzusehen ist (1 947 Abs. 2 BGB), überträgt der Käufer uns anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache und wird das entstandene Miteigentum an der Sache für uns treuhänderisch verwahren.

7.    Sicherheiten, Leistungsverweigerung sowie nachträgliche Stornierung

Bei tatsächlichen Anhaltspunkten für eine nach Vertragsschluss auf Seiten des Käufers eintretende Vermögensverschlechterung und bei Zahlungsverzug oder sonstigen schweren Pflichtverletzungen des Käufers, können wir Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele oder eine gewährte Stundung widerrufen. Kommt der Käufer dem Verlangen nicht nach, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche zukünftige Lieferungen verweigern. Soweit Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, werden wir nicht benötigte Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freigeben.

Gegenüber Unternehmern gilt: Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. In der Rücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

Sofern wir ausnahmsweise einem Käuferwunsch nach kulanzweiser Vertragsstornierung (hiervon erfasst sind ausdrücklich nicht gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- oder Rücktrittsrechte) nachkommen, haben wir einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Dieser beläuft sich — wenn der Käufer keinen oder einen geringeren Schaden nicht nachweist — auf 15 % des stornierten Warenwerts, mindestens netto 95,00 Euro.

8.    Leihgebinde und Umschließungen

Leihgebinde bleiben Eigentum des Verkäufers; sie dürfen — ohne anderslautende ausdrückliche Genehmigung — nur zum Transport und zur Lagerung der von uns gelieferten Waren verwendet werden.

Der Käufer hat ihm überlassene Umschließungen (insbesondere Tankwagen, Kesselwagen und Tankschiffe) unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden, fachgerecht zu entleeren und in sauberem Zustand an die Rücklaufadresse fracht- und spesenfrei zurückzusenden; anderenfalls hat er die Überliege- oder Standgelder und Umschließungsmieten zu zahlen. Wir sind berechtigt, Umschließungen auf Kosten des Käufers instand setzen zu lassen. Darüberhinausgehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Käufer ist verpflichtet, von ihm bereitgestellte Umschließungen auf ihre Eignung und Sauberkeit zu prüfen und für deren Eignung/Sauberkeit verantwortlich. Der Käufer haftet für jede schuldhafte Beschädigung/Verlust der ihm oder einem von ihm benannten Dritten überlassenen Leihgebinde und Umschließungen vom Tage ihres Versandes bis zur Rückgabe bei der von uns genannten Rücklaufadresse.

9.    Gewährleistung und Haftung

Gegenüber Unternehmern als Käufer gilt:

Liefergegenstand mit offensichtlichen Mängeln oder anderen Mängeln, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, gelten als vom Käufer genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Alle anderen Mängel hat der Käufer binnen sieben Werktagen ab dem Zeitpunkt zu rügen, in dem sich der Mangel zeigte.

Sie sind zur Mitwirkung an einer Probenentnahme verpflichtet. Bei Lieferung mangelhafter Ware besteht lediglich Anspruch auf Ersatzlieferung. Ist diese gleichfalls mangelhaft, kann der Käufer nach seiner Wahl eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Kauf zurücktreten.

Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstands an den Käufer.

Gegenüber Unternehmern und Verbrauchern gilt:

Für den konkreten und ordnungsgemäßen Einsatz, die Verwendung und die Lagerung der gelieferten Ware ist der Käufer verantwortlich.

Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung einer Pflicht handelt, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf deren Einhaltung der Käufer vertrauen darf („vertragswesentliche Pflichten").

Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ist die Haftung auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung (i) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, (ii) nach dem Produkthaftungsgesetz, (iii) wegen der Übernahme einer Garantie und/oder wegen (iv) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.    Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Für den Fall, dass der Käufer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Recht ist, ist Gerichtsstand Meppen (Verwaltungssitz des Verkäufers) oder nach Wahl des Verkäufers der allgemeine Gerichtsstand des Käufers. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung, jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Hinweise zum Datenschutz und Einwilligung in Bonitätsabfrage

Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung anfallende personenbezogene Daten werden von uns im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.

Der Käufer willigt darin ein, dass wir zur Prüfung seiner Bonität seine personenbezogenen Daten über die Beantragung, Durchführung und Beendigung unserer Geschäftsbeziehung an Auskunfteien übermitteln und dass wir von diesen Auskünfte über den Käufer erhalten.

Wir arbeiten mit folgenden Auskunfteien zusammen: Creditreform Oldenburg Bolte KG, Neue Donnerschweer Str. 36, D-26123 Oldenburg und den im Verband der Vereine Creditreform e.V., Hellersbergstraße 12 , 41460 Neuss, in Deutschland zusammengeschlossenen Vereinen sowie der Compagnie Francaise d'Assurance pour le Commerce Ext6rieur SA (Coface), Niederlassung in Deutschland, Isaac-Fulda-Allee 1, 55124 Mainz.

Die Auskunfteien speichern Daten, um den ihnen angeschlossenen Unternehmen Bonitätsinformationen über Kunden zur Verfügung zu stellen, wenn das Unternehmen ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen kann. Dabei können die Auskunfteien auch Wahrscheinlichkeitswerte bezüglich zukünftiger Ausfallrisiken des Käufers errechnen (Scoring) und uns diese mitteilen. Über den Inhalt und Umfang der bei den Auskunfteien gespeicherten Daten erteilen die Auskunfteien Auskunft.


Hinweis für Verbraucher

Über Ihr 14tägiges Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB bei Abschluss des Vertrages im Fernabsatz informieren wir Sie gerne unter http://www.lanfer-energie.de/kontakt/agb. Dort finden Sie auch das entsprechende Widerrufsformular. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter www.ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet.